Heute wird unser Grundgesetz 71 Jahre alt! 71 Jahre nach dem Inkrafttreten des Grundgesetzes ist es an der Zeit, das verfassungsrechtliche Diskriminierungsverbot (Art. 3 Abs. 3) um das Merkmal der „sexuellen Identität“ zu ergänzen. Für dieses Anliegen werden wir uns in der kommenden Antragswerkstatt der JU Hessen starkmachen.

« Ab 27. April: Maske tragen! JU führt Bürgermeistergespräch mit Marcus Kretschmann »

Jetzt teilen: