Die Junge Union Kreis Groß-Gerau fordert die Bundesregierung dazu auf, das verfassungsrechtliche Diskriminierungsverbot (Art 3 Abs. 3 GG) um das Merkmal der "sexuellen Identität" zu ergänzen.

Aufgrund der historischen Gegebenheiten und des fortlaufenden Diskriminierungsrisiko der LSBTI-Gemeinde (Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transsexuelle, Transgender und Intersexuelle) in Deutschland ist ein verfassungsrechtlicher Diskriminierungsschutz für LSBTI unbedingt notwendig. Die Aufnahme der sexuellen Identität in die Aufzählung des Gleichberechtigungsgrundsatzes (Art 3 GG) garantiert einen solchen Diskriminierungsschutz und führt zur stärkeren Absicherung der Rechtsstellung von LSBTI-Menschen. Die Verankerung der "sexuellen Identität" als Merkmal innerhalb des Gleichberechtigungsgrundsatzes ermöglicht die Gleichbehandlung aller Menschen einzufordern und gegen die anhaltende Diskriminierung vorzugehen.

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