Die Junge Union Kreis Groß-Gerau fordert die Bundesregierung dazu auf, die Mehrwertsteuer auch bei Gastronomen, die ausschließlich Getränke verkaufen, zu senken. Darüber hinaus soll der Senkungszeitraum bis mindestens 30.06.2021 (in Anlehnung an die MwSt.-Senkung bei Speisen) verlängert werden.

Von der Steuerbegünstigung profitieren momentan ausschließlich Gastronomen, die Speisen anbieten. Bars, Lokale oder ähnliche Einrichtungen profitieren von dieser Steuerersparnis nicht. Des Weiteren beziehen die meisten Gastronomen, die Speisen anbieten, ihre Haupteinnahmequelle durch den Verkauf von Getränken, weshalb eine Ausweitung der Mehrwertsteuersenkung sinnvoll ist und der gesamten Gastronomie zugutekommt. Immerhin gibt es kein Speiselokal, in welchem keine Getränke angeboten werden. Die Steuersenkung soll bis zum 30. Juni 2021 verlängert werden, da die Gastronomen durch die Auflagen der Corona-Krise erhebliche Einnahmeeinbußen verzeichneten.

« Steuerliche Berücksichtigung körperlicher Fitness ermöglichen JU Hessen konfrontiert CDU Politiker in Schwerin »

Jetzt teilen: